Coronakrise trifft Mittelstand besonders schwer

Jeder fünfte Mittelständler hat nach einer Umfrage der DZ-Bank aus April 2020 aufgrund der Coronakrise Förderkredite beantragt. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen beurteilt ihre Geschäftslage nicht mehr positiv. Nach einem Bericht der FAZ vom 12.5.2020 erwartet der Kreditversicherer Euler Hermes eine tiefe Rezession mit einer Insolvenzwelle von unbekanntem Ausmaß, auch wenn sich das, wegen der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, noch nicht in Zahlen niedergeschlagen hat.

Um die Kreditvergabe durch Banken zu erleichtern hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen der Coronakrise ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement gelockert. Damit können Kreditinstitute leichter Kredite an Unternehmen vergeben, die von der Coronakrise betroffen sind. Kredite können auch dann vergeben werden, wenn eine Kapitaldienstfähigkeit krisenbedingt nicht mehr gegeben ist bzw. im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Krise abhängt. Vor diesem Hintergrund sollten Kreditinstitute, so Prof. Dr. H.-Michael Korth, Präsident des Verbandes der freien Berufe im Lande Niedersachsen, Anträge auf KfW-Kredite, bei denen die KfW das volle Ausfallrisiko trägt, zügig bearbeiten.

Wie dem Verband der freien Berufe von Vertretern der Volks-und Raiffeisenbanken bestätigt, haben die Kreditinstitute bei Beantragung eines KfW-Schnellkredit lediglich 4 Voraussetzungen zu prüfen:

  • Handelt es sich um ein Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
  • Ist das Unternehmen mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt
  • Wurde in der Summe der Geschäftsjahre 2017-2019 oder im Geschäftsjahr 2019 ein Gewinn erzielt
  • Befand sich das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten

Darauf sollten sich auch Freiberufler, die von der Coronakrise betroffen sind, bei der Beantragung eines KfW-Schnellkredits berufen.

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Lebenslauf: Prof. Dr. H.-Michael Korth
Geboren 01.04.1946 in Berlin
Veröffentlichungen
  Über 150 Zeitschriftenartikel
  Hrsg. eines Kompendiums für das WP-Examen
  1 Buch zum Rating
  5 Bücher zum Handels- und Prüfungsrecht
  Kommentar zum AktG
Berufsausübung
  Geschäftsführer der Gensch, Korth & Coll. GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Hannover
  Geschäftsführer der ReWiRat Revisions – und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover
seit 2004 Mitglied der Kommission „Steuergesetzbuch“ der Stiftung Marktwirtschaft,
Mitglied im Herausgeberbeirat der Zeitschrift KSI Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung,
Mitglied im Arbeitskreis Rechnungslegung der Bundessteuerberaterkammer und des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.
2014 – 2018 Mitglied im Beirat der Wirtschaftsprüferkammer
seit 2015 Mitglied im Board der ETAF – European Tax Adviser Federation
1990 – 2017 Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.
1999 – 2017 Mitglied im Mittelstandsbeirat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
2008 – 2015 Mitglied im Board der EFAA – European Federation of Accountants and Auditors for SMEs
2004 – 2008 Mitglied im Präsidium des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V.
2001 – 2017 Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.
Ehrenämter
seit 1995 Präsident des Verbandes der freien Berufe im Lande Niedersachsen e.V.
seit 2017 Ehrenpräsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.
Berufsbezeichnung
1979 Wirtschaftsprüfer
1977 Steuerberater
Akademische Grade
1993 Honorarprofessor an der Universität Hannover
1974 Dr. rer. pol.
1971 Dipl.-Kfm.